Querspange bei Ensdorf

-         Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination in der

          Planungs- und Ausführungsphase

 

Wir helfen auf Ihrer Baustelle bei der Umsetzung der Sicherheits- und Gesundheitschutz-Koordination (SiGeKoordination).

Mit der Baustellenverordnung hat der Gesetzgeber dem Bauherrn eine Koordinationspflicht auferlegt, die den Arbeitsschutzpflichten der Bauunternehmen übergeordnet ist.

Grundsätzlich gilt: Sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig am Bau tätig sind, muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bestellt werden.