
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination in der
Planungs- und Ausführungsphase
Wir helfen auf Ihrer Baustelle bei der Umsetzung der Sicherheits- und Gesundheitschutz-Koordination (SiGeKoordination).
Mit der Baustellenverordnung hat der Gesetzgeber dem Bauherrn eine Koordinationspflicht auferlegt, die den Arbeitsschutzpflichten der Bauunternehmen übergeordnet ist.
Grundsätzlich gilt: Sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber gleichzeitig am Bau tätig sind, muss ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator bestellt werden.